Achtung - Nutzungshinweise
Die folgenden Informationen sind erforderlich um auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin Gewinnspiele bzw. die Nutzung der Gewinnkarte zur Generierung von neuen Kontakten auf Kongressen, Messen und anderen Events einzusetzen.
Dazu werden die hier zu findende Dokumente laufend und entsprechend den aktuellen Erkenntnissen, aktuallisiert.
-> Prüfen Sie vor jeder neuen Verwendung die Aktualität!
-> Testen Sie immer vorab den Link vom QR Code!
-> Verwenden Sie immer die "aktuellste" Version!
Achtung - wichtiger Rechtshinweis
Alle Informationen sind nach bestem Wissen recherchiert und wurden mit der Bemer Group geteilt bzw. abgestimmt.
Weitere persönliche Hinweise finden Sie am Ende dieser Seite.
Da ich jedoch kein Rechtsanwalt bin, besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf Gültigkeit und Vollständigkeit.
Korrekturen oder ergänzende, interessante Informationen schicken Sie doch bitte direkt an mich mkaaz@circom.biz
QR Code als direkter Link zur einer speziellen, hier integrierten Website, mit den ergänzenden, rechtlichen Hinweisen für den Teilnehmer. So können Sie, im Fall des Falles auch einfach nur den QR-Code an Ihrem Stand verwenden, anbringen. Statt das "Kleingedruckte" auszuhängen.
Der folgende Text entspricht dem gleichen Text worauf der QR verweisen würde.
Diesen Text ausdrucken und auf Anfrage am Stand zur Ansicht bereithalten.
Um auch weiterhin, im Rahmen der aktuellen DSGVO (DatenSchutzGrundVerordnung), Gewinnspiele durchführen zu können sind erweiterte Rechtstexte sowie zusätzliche Hinweise zum Datenschutz erforderlich.
Da diese in ihrem Umfang nicht auf eine Karte passen, dient der hier links stehenden QR Code als weiterführender Link zu den ergänzenden Hinweisen.
Gebrauch
Entweder den QR Code alleine runter laden und diesen mit folgendem Text versehen.
Die Rechtshinweise rund um das Gewinnspiel, sowie unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie "hier".
(Bitte scannen Sie dazu den QR Code mit Ihrem Smartphone.)
Gerne erhalten Sie auch unsere Rechtshinweise und Hinweise zur DSGVO zur Einsicht beim Standverantwortlichen.
Abschliessend, beides zusammen, gut sichtbar, im Umfeld vom Gewinnspiel und/oder den Teilnahmekarten anbringen.
Oder
Sie laden sich gleich folgendes pdf herunter.
Hier finden Sie den QR Code gleich zusammen mit dem Text in zwei verschiedenen Größen.
Hinweis
Der folgende Text gibt teilweise die persönliche Einschätzung des Autors wieder und hat somit keine Rechtsgültigkeit. Die Verantwortung liegt alleine beim Verantwortlichen für die Durchführung der jeweiligen Aktion.
Hintergrund
Auch schon früher hatte der Verbraucher umfangreiche Rechte an seinen Daten. Damals wie heute gilt jedoch auch: "Wo kein Kläger, da auch kein Richter".
Mit Inkrafttreten der DSGVO wurden jedoch sowohl die Verbraucherrechte wie auch die damit verbundenen Strafen im Falle eines Verstosses deutlich verschärft.
Das bedeutet jedoch nicht das "Aus". Sondern dass man eben noch sorgfälltiger damit umgehen muss. Und dass man die zur Nutzung erforderlichen Parameter genauer kennen und berücksichtigen muss.
Und wenn man mal ehrlich ist, sind doch gerade Daten über die Gesundheit, das körperliche Befinden per se schon immer sensibel gewesen.
Auf der anderen Seite treibt die teilweise nicht immer nachvollziehbare neue Rechtsgrundlage merkwürdige Blüten.
So müsste man, zum Beispiel, bereits beim Austausch von Visitenkarten auf die damit verbundene Verwendung, unter Berücksichtigung der DSGVO, hinweisen...
In wie weit nun welche Attribute der Verordnung im Laufe der Zeit "wie" ausgelegt und umgesetzt werden, werden erst die entsprechende Fälle zeigen.
Das entspricht übrigens auch dem typischen Prozedere unserer deutschen Rechtsauslegung bei anderen Gesetzen.
Sollte darüber hinaus auf der Gewinnkarte eine Telefonnummer angegeben sein, so darf man diese nach wie vor "spontan" nutzen, anrufen (s. dazu auch den entsprechenden Link unten).
Was geht - was vielleicht - was nicht?
Dies ist keine Checkliste und soll auch keine Anleitung darstellen, jedoch etwas sensibilisieren wo man sich im Feld der täglichen Datennutzung bewegt.
Was geht? Was ist erlaubt?
Daten die explizit im Rahmen eines einmaligen Gewinnspieles erhoben wurden dürfen auch nur dafür verwendet werden.
Für die zusätzliche Verwendung wie z.B. Newsletter, Direktmarketing, etc. ist immer eine extra Einwilligung erforderlich.
Genau das haben wir auf der aktuellen Karte mit dem zweiten Kästchen „Bitte informieren Sie mich….“ ebenfalls integriert.
Wenn hier ein Kreuz ist, ist die Freigabe vom Besucher erteilt. Die jeweilige Karte sollte man jedoch gut aufheben oder scannen und unter dem/beim Kunden aufbewahren.
Auch hat der Kunde IMMER das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen.
Was gar nicht geht
Die einmal im Rahmen des Gewinnspiels erfasste eMail pauschal für einen "regelmäßigen" Newsletter etc. zu verwenden.
Grauzone
Wenn der Empfänger nach der Messe mit einem einmaligen persönlichen „Dankschreiben zum Messebesuch und weiteren Informationen“ kontaktiert wird, befindet man sich in der berühmten
"Grauzohne".
"Grauzone", da der Empfänger keine spezielle Einwilligung für einen späteren Kontakt gegeben hat. Ein Schreiben was jedoch nicht dem "Verkauf" dient dürfte zumindest beim ersten mal "durch gehen".
Wenn der TN nach der Messe angeschrieben wird und man ihm mitteile, dass er zwar bei der Verlosung leider nicht gewonnen hat, er aber als Trostpreis eine Einladung zu einem kostenlosen
Gesundheitsvortrag bekommt, sollte ebenfalls o.k. sein.
Wichtig. In diesem Schreiben würde ich kein klassisches Angebot, Preise zu xy etc. integrieren.
„Dankeschreiben zum Messebesuch UND einem Teaser für einen tolle Info, Untersuchung, eine spezielle Checkliste, etc.
Damit nun der Empfänger die beschriebene, vollständigen oder weiteren Information erhält muss er sich erst mit seiner eMailadresse über einen Link anmelden oder eben entsprechend antworten.
So wird seine eMail, im klassischen Sinne und rechtssicher, via opt-in/opt-out, erfasst. Womit er dann natürlich seine rechtlich sichere Einwilligung gibt.
Offizielle Hauptseite der DSGVO
Allgemeine Informationen rund um Gewinnspiele
https://www.datenschutz.org/gewinnspiel/
Wie wahrscheinlich ist überhaupt eine Abmahnung?
"Nicht so dramatisch". Um es auf den Punkt zu bringen. Eine allgemeine Entwarung ist damit zwar nicht gegeben, allerdings zeigt das folgenden Interview, von Michael Neuber (Rechtsanwalt und
Justiziar des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft) dass es wohl auch nicht so heiß gekocht wird wie allgemein beschrieben.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/dsgvo-strafen/7297860.html
Allgemeine Informationen, kostenlose Rechtstexte auch, zum Beispiel, für die eigene Website.
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
Interessantes Interview über den Umgang mit der DSGVO auf Events, der Visitenkarte und weitere alltägliche Dinge des Messelebens.
DSGVO im Vertrieb, Telefonakquise
Lt. einem Artikel von Computerbild darf das Telefon nach wie vor zur Kaltakquise genutzt werden.
https://www.computerwoche.de/a/achtung-digitale-daten-im-vertrieb,3544662
*) Bin für jeden Hinweis dankbar.
Sollten ein Link nicht mehr funktionieren oder Sie einen anderen interessanten Link kennen, dann freue ich mich über Ihre Hinweise, die ich gerne hier mit aufnehme.
Ihr persönlicher engagierter Kontakt: Michael Kaaz - T +49 151 21 77 98 94 - mkaaz@circom.biz